Depot übertragen - Steuerliche Komponente bei Depotübertragung beachten!
Soll ein Depotkonto von einer Bank zu einer anderen übertragen werden, so erfolgt dies heutzutage auf elektronischem Wege. Da die Aktien nicht mehr in Papierform bei den Banken gelagert werden, erfolgt lediglich eine elektronische Umbuchung der Anteile. Bei der Depotübertragung muss jedoch einiges beachtet werden: Der erste zu beachtende Grund ist, ob eine Übertragung von Bank zu Bank aber auf denselben Anleger erfolgt, oder ob der Depotinhaber der übertragenden Bank ein abweichender zum neuen Besitzer ist. Diese Angabe ist vor allem aus steuerlichen Gründen wichtig. Der Zweite zu beachtende Punkt ist die steuerliche Komponente. Da in Zeiten der Abgeltungssteuer Kursgewinne und Verluste für die Steuerberechnung wichtig sind, müssen Anschaffungskosten oder eventuell vorhandene Verlusttöpfe mit übertragen werden.
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Depotübertragung von Bank zu Bank mit identischem Inhaber!
Soll ein Depotkonto aus Kostengründen oder wegen einem Wohnortwechsel an eine neue Bank übertragen werden, so muss bei der Übertragung darauf geachtet werden, dass die Anschaffungskonten sowie das Kaufdatum der Aktien übermittelt werden. Diese Daten sind beim Verkauf von großer Bedeutung, da hieraus die Kursgewinne und somit die zu zahlende Abgeltungssteuer berechnet werden. Wurden bei Aktien bereits Verluste realisiert, so müssen auch die Verlusttöpfe mit übertragen werden, sodass eventuell anfallende Kursgewinne damit verrechnet werden können und somit eine Ersparnis der Abgeltungssteuer entsteht.
Depotübertragung auf eine andere Person!
ändert sich bei einer Depotübertragung der Kontoinhaber, so wird aufgrund gesetzlichen Vorlagen unterstellt, dass ein Verkauf stattgefunden hat. Ist das vom Übertragenden nicht gewünscht, so muss eine Meldung gemacht werden, dass eine Übertragung ohne Zahlungsleistung erfolgt. Vonseiten der Bank wird jedoch eine Meldung an die Finanzbehörde erfolgen, damit diese nachprüfen kann, ob es sich um eine rechtmäßige Schenkung oder Erbschaft handelt. Gegebenenfalls wird die Finanzbehörde vom Empfänger eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer einfordern.
Kosten der Depotübertragung!
Eine Bank darf für eine Depotübertragung keine eigenen Gebühren verlangen. Lediglich anfallende Fremdkosten wie die der Lagerstelle dürfen an den Kunden weitergegeben werden.
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